Rechtsprechung
BFH, 27.10.2000 - V R 16/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Pension mit Gaststätte - Kostenübernahmevertrag - Landesflüchtlingsverwaltung - Beherbergungsverträge - Geänderte Umsatzsteuerbescheide - Vermietungsumsatz - Steuerfrei - Fristverlängerung - Wiedereinsetzung
- Judicialis
AO 1977 § 164 Abs. 2; ; UStG § ... 4 Nr. 12; ; UStG § 4 Nr. 12 Satz 2; ; FGO § 56; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 56 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 56, 120 Abs. 1 S. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 608
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf …
Auszug aus BFH, 27.10.2000 - V R 16/00
Er holte aber die versäumte Rechtshandlung in Gestalt der Revisionsbegründung bis heute nicht nach (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264).Eine gesonderte Wiedereinsetzung hinsichtlich des verspäteten Antrags auf Fristverlängerung sieht das Gesetz nicht vor (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264;… z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 1996 V R 15/96, BFH/NV 1996, 911, …und vom 5. November 1996 VII R 55/96, BFH/NV 1997, 251).
- BFH, 05.11.1996 - VII R 55/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines versäumten Antrags auf …
Auszug aus BFH, 27.10.2000 - V R 16/00
Eine gesonderte Wiedereinsetzung hinsichtlich des verspäteten Antrags auf Fristverlängerung sieht das Gesetz nicht vor (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264;… z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 1996 V R 15/96, BFH/NV 1996, 911, und vom 5. November 1996 VII R 55/96, BFH/NV 1997, 251). - BFH, 30.05.1996 - V R 15/96
Möglichkeit der Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
Auszug aus BFH, 27.10.2000 - V R 16/00
Eine gesonderte Wiedereinsetzung hinsichtlich des verspäteten Antrags auf Fristverlängerung sieht das Gesetz nicht vor (ständige Rechtsprechung seit BFH-Beschluss in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Mai 1996 V R 15/96, BFH/NV 1996, 911, …und vom 5. November 1996 VII R 55/96, BFH/NV 1997, 251).
- BFH, 08.11.2012 - VI R 25/12
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Eine gesonderte Wiedereinsetzung hinsichtlich des verspäteten Antrags auf Fristverlängerung sieht das Gesetz nicht vor (ständige Rechtsprechung seit Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 2). - BFH, 13.03.2013 - X R 16/11
Anforderungen an die Büroorganisation für die Gewährung von Wiedereinsetzung
Der am 25. Juli 2011 gestellte Antrag auf Verlängerung der bereits am 11. Juli 2011 abgelaufenen Revisionsbegründungsfrist ist unbeachtlich, da die Revisionsbegründungsfrist gemäß § 120 Abs. 2 Satz 3 FGO nur auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag verlängert werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608, unter II.4.). - FG Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 12 K 334/03
Gebäuderestwertentschädigung durch Gemeinde kein Entgelt für …
Diese Auffassung werde ausdrücklich durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Oktober 2000 V R 16/00 bestätigt, in der dieser feststelle, dass, falls eine Gemeinde dem Eigentümer eines bebauten Grundstücks in einem Sanierungsgebiet für den Abbruch des Gebäudes eine Gebäuderestwertentschädigung zahle, diese Zahlung kein Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers an die Gemeinde darstelle.
- BFH, 06.11.2002 - IV B 148/02
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Eine Wiedereinsetzung hinsichtlich des verspäteten Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist kommt nicht in Betracht (vgl. hierzu den BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608). - BFH, 28.02.2002 - VIII R 99/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßbevollmächtigter - Postzustellungsurkunde - …
Denn als Wiedereinsetzung ist die gerichtliche Entscheidung anzusehen, durch die eine versäumte und nachgeholte Prozesshandlung als rechtzeitig fingiert wird; diese gerichtliche Entscheidung kann aber erst getroffen werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nachgeholt worden ist (vgl. die ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; z.B. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608). - BFH, 28.02.2002 - VIII 99/01 Denn als Wiedereinsetzung ist die gerichtliche Entscheidung anzusehen, durch die eine versäumte und nachgeholte Prozesshandlung als rechtzeitig fingiert wird; diese gerichtliche Entscheidung kann aber erst getroffen werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nachgeholt worden ist (vgl. die ständige Rechtsprechung seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264 ; z.B. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608 ).
Rechtsprechung
BFH, 23.10.2000 - V S 17/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Secondhandladen - Umsatzsteuererklärung - Eigenhändlerin - Provisionsanteil - Nichtzulassungsbeschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Vollzug eines Verwaltungsaktes - Beginn des Vollstreckungsverfahrens
- Judicialis
- rechtsportal.de
FGO § 69 Abs. 2, 3, § 115 Abs. 5 S. 3
AdV; Unanfechtbarkeit des Bescheides - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2001, 608
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.02.1999 - V S 16/98
Verbindung mehrerer AdV-Verfahren
Auszug aus BFH, 23.10.2000 - V S 17/00
Jedenfalls kann der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung deshalb keinen Erfolg haben, weil dadurch, dass der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat, die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 1989 bis 1992 bestandskräftig (unanfechtbar) geworden sind, sodass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Steuerbescheide (§ 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO) nicht mehr geltend gemacht werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 V S 16/98, BFH/NV 1999, 1111, m.w.N.).